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   BFH, 24.09.1985 - IX R 39/80   

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https://dejure.org/1985,5874
BFH, 24.09.1985 - IX R 39/80 (https://dejure.org/1985,5874)
BFH, Entscheidung vom 24.09.1985 - IX R 39/80 (https://dejure.org/1985,5874)
BFH, Entscheidung vom 24. September 1985 - IX R 39/80 (https://dejure.org/1985,5874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Inländische Besteuerung des Nutzungswertes eines in Spanien belegenen Ferienhauses - Voraussetzung für Steuerermäßigung bei natürlichen Personen, die keinen Wohnsitz im Geltungsbereich des BerlinFG haben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.01.1980 - VIII R 134/78

    Zur Besteuerung des Nutzungswertes einer in Spanien belegenen eigengenutzten

    Auszug aus BFH, 24.09.1985 - IX R 39/80
    Der Senat verweist insoweit auf die Ausführungen im Urteil des BFH vom 22. Januar 1980 VIII R 134/78 (BFHE 130, 261, BStBl II 1980, 447, unter 4.).

    Der BFH hat das Urteil des FG Bremen, auf das sich das FG zur Stützung seiner Ansicht berufen hat, wegen Rechtsirrtums aufgehoben (vgl. BFHE 130, 261, BStBl II 1980, 447, unter 1.).

    Da das in Spanien belegene Ferienhaus der Kläger nicht im Einheitswertverfahren als Einfamilienhaus bewertet worden ist, kommt im Streitfall nicht die Verordnung über die Bemessung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus (EinfHausV) bzw. § 21 a EStG zur Anwendung (vgl. BFHE 130, 261, BStBl II 1980, 447).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 24.09.1985 - IX R 39/80
    Das FG wird weiter berücksichtigen müssen, daß es nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) für die Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 EStG kennzeichnend ist, daß die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen auf eine größere Zahl von Jahren gesehen der Erzielung positiver Einkünfte oder Überschüsse dienen.

    Dabei muß aus objektiven Umständen auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden (vgl. BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).

  • BFH, 13.12.1983 - VIII R 17/82

    Ermittlung des Nutzungswerts der selbstgenutzten Wohnung im eigenen Haus

    Auszug aus BFH, 24.09.1985 - IX R 39/80
    Der Senat verweist hierzu im einzelnen auf die ständige Rechtsprechung des BFH (vgl. zuletzt Urteil vom 13. Dezember 1983 VIII R 17/82, BFHE 140, 234, BStBl II 1984, 368, mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • BFH, 08.04.1981 - II R 4/78

    Anschlußrevision - Revisionsbegründung - Zustellungstermin

    Auszug aus BFH, 24.09.1985 - IX R 39/80
    Den Klägern ist wegen Versäumung dieser Frist von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 56 FGO zu gewähren, weil die von ihnen 1980 eingelegte Anschlußrevision nach der damals herrschenden Meinung nicht fristgebunden war (vgl. Zwischenurteil des BFH vom 8. April 1981 II R 4/78, BFHE 133, 155, BStBl II 1981, 534).
  • BFH, 21.10.1980 - VIII R 81/79

    Werbungskosten - Vermietung

    Auszug aus BFH, 24.09.1985 - IX R 39/80
    Sollte das FG bei seiner erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gelangen, daß sich die Frage der Liebhaberei wiederum stellt, so wird es zu beachten haben, daß dies bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur in Ausnahmefällen angenommen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1980 VIII R 81/79, BFHE 132, 518, BStBl II 1981, 452).
  • BFH, 10.08.1972 - VIII R 82/71

    Wohngrundstück - Bewertung als Einfamilienhaus - Nutzungswert -

    Auszug aus BFH, 24.09.1985 - IX R 39/80
    Nach dieser Entscheidung ist eine Nutzung i. S. von § 21 Abs. 2 EStG auch bei einer geringen und unregelmäßigen Nutzung eines Ferienhauses für die Zeit der Nichtnutzung anzunehmen; denn der Begriff der Nutzung ist bereits dann erfüllt, wenn eine Wohnung oder ein Haus zur jederzeitigen Nutzung zur Verfügung steht (vgl. auch BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883).
  • BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvL 26/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung von Versorgungsansprüchen im

    Auszug aus BFH, 24.09.1985 - IX R 39/80
    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liegt nur vor, wenn der Gesetzgeber versäumt, tatsächliche Gleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (Beschluß des BVerfG vom 30. Mai 1978 1 BvL 26/76, BVerfGE 48, 281, 288).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 559/70

    Konjunkturzuschlag

    Auszug aus BFH, 24.09.1985 - IX R 39/80
    Die Bindung des Gesetzgebers an den Gleichheitssatz bedeutet, daß bei der Auswahl der Tatbestände, für die eine gesetzliche Regelung getroffen wird, sachgemäß, d. h. nach Gesichtspunkten, die sich aus der Art der zu regelnden Lebensverhältnisse ergeben, in diesem Sinne also nicht willkürlich verfahren wird, und zum anderen, daß die vom Gesetz erfaßten Tatbestände in sich gleichartig geregelt werden (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 15. Dezember 1980 1 BvR 559, 571, 586/70, BVerfGE 29, 402, 411).
  • BFH, 21.09.2011 - I R 89/10

    Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei

    Letztere Bestimmung ist nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung auch dann zu beachten, wenn die Revision ohne Erfolg bleibt, über die Anschlussrevision jedoch nicht abschließend entschieden werden kann (BFH-Urteile vom 24. September 1985 IX R 39/80, BFH/NV 1986, 337; vom 29. Juli 1981 I R 119/77, juris).
  • BFH, 11.04.1990 - I R 63/88

    Errechnung des Nutzwertes einer Immobilie in der Schweiz durch Gegenüberstellung

    Deshalb kommt § 21a EStG seinem klaren Wortlaut nach nicht zur Anwendung (vgl. BFH-Urteile vom 22. Januar 1980 VIII R 134/78, BFHE 130, 261, BStBl II 1980, 447; vom 24. September 1985 IX R 39/80, BFH/NV 1986, 337).
  • BFH, 19.09.1990 - IX R 72/85

    Besteuerung des Nutzungswertes einer Immobilie in Spanien

    Schließlich hat es das FG auch ohne Rechtsverstoß als Form der Selbstnutzung durch die Klägerin angesehen, daß sie das Haus zeitweilig Bekannten unentgeltlich zur Nutzung überlassen (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366), und daß es ihr jederzeit zu Wohnzwecken zur Verfügung gestanden hat (vgl. Senatsurteile vom 24. September 1985 IX R 39/80, BFH/NV 1986, 337; vom 7. April 1987 IX R 133-135/84, BFHE 150, 12, BStBl II 1987, 565, und vom 29. März 1988 IX R 224/84, BFH/NV 1989, 159, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 21.10.1986 - IX R 70/81

    Anerkennung von Aufwedungen als Werbungskosten

    Bei dem geltend gemachten Überschuß der Werbungskosten über die Einnahmen bezüglich des Grundstücks in Spanien vermag der Senat mangels tatsächlicher Feststellungen nicht zu entscheiden, ob Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 22. Januar 1980 VIII R 134/78, BFHE 130, 261, BStBl II 1980, 447; vom 24. September 1985 IX R 39/80, BFH/NV 1986, 337, und ebenfalls vom 24. September 1985 IX R 143/83, BFHE 145, 331, BStBl II 1986, 287) und ob diese - falls dies bejaht werden sollte - der Höhe nach zutreffend sind.
  • BFH, 14.11.1989 - III R 128/84
    Der BFH hat daher mehrfach entschieden, daß einem Prozeßbevollmächtigten mit der Veröffentlichung des Urteils in BFHE 133, 155, [BFH 08.04.1981 - II R 4/78] BStBl II 1981, 534 [BFH 08.04.1981 - II R 4/78] die geänderte Rechtsprechung zur Fristwahrung im Fall der unselbständigen Anschlußrevision hätte bekannt sein müssen (BFH-Urteile vom 16.April 1985 VIII R 26/85, BFH/NV 1985, 83, und vom 21.Oktober 1987 IX R 129, 131/84, BFH/NV 1988, 437; vgl. auch BFH-Urteil vom 12.März 1985 IX R 76/83, BFH/NV 1985, 82); er hat dementsprechend eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur in den Fällen gewährt, in denen dem Prozeßbevollmächtigten die geänderte Rechtsprechung noch nicht bekannt sein konnte (BFH-Urteil vom 24.September 1985 IX R 39/80, BFH/NV 1986, 327; vgl. auch Urteil in BFHE 133, 155, BStBl II 1981, 534).
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